Logo Bayernportal

Wettvermittlungsstelle; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb

Wenn Sie eine Wettvermittlungsstelle betreiben wollen, benötigen Sie eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Sie muss vom Sportwettveranstalter beantragt werden.

Ansprechpartner - Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung

Anzahl: 1