Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie können sich staatliche Leistungen unbürokratisch, direkt und sicher vor Missbrauch staatliche Leistungen auszahlen lassen, wenn dem Bundesamt für Steuern (BZSt) Ihre Kontodaten vorliegen.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) speichert von natürlichen Personen folgende Daten:
Das BZSt speichert die Bankdaten nur, um eine bevorstehende Auszahlung zu ermöglichen.
Wenn Sie Ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übermittelt die Familienkasse dem BZSt die Kontoverbindung. Dabei handelt es sich um die Kontoverbindung auf die zuletzt Kindergeld ausgezahlt wurde.
Wenn Sie volljährig sind, können Sie Ihre Kontoverbindung
Keine
Sie können dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Kontodaten online, durch Ihr Kreditinstitut oder eine bevollmächtigte Person mitteilen.
Online:
Durch Ihr Kreditinstitut:
Durch eine bevollmächtigte Person:
Für minderjährige Kinder:
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Fristen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.