Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn
Postfach 100
83541 Rott a.Inn
Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn
Postfach 100
83541 Rott a.Inn
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.