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Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Kolpingstraße 3
92431 Neunburg vorm Wald
Kolpingstraße 3
92431 Neunburg vorm Wald
Kolpingstraße 3
92431 Neunburg vorm Wald
Kolpingstraße 3
92431 Neunburg vorm Wald
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.