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Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

Für Sie zuständig

Kindergärten

Gemeinde Weitramsdorf

Hausanschrift

Ummerstadter Str. 11
96479 Weitramsdorf

Postanschrift

Postfach 1138

96477 Weitramsdorf

Telefon

+49 9561 8352-0

Kindertagesstätte Kleine Strolche Weidach

Hausanschrift

Röthenweg 1 a
96479 Weitramsdorf

Postanschrift

Röthenweg 1 a

96479 Weitramsdorf

Telefon

+49 9561 34900

Kindertagesstätte Villa Kunterbunt Weitramsdorf

Hausanschrift

Weinberg 2
96479 Weitramsdorf

Postanschrift

Weinberg 2

96479 Weitramsdorf

Telefon

+49 9561 32119

Leistungsdetails

Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

Stand: 30.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales