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Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Bad Kissingen - Referat I-4 Schulen und Kindertagesstätten

Leistungsdetails

Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

Die Große Kreisstadt Bad Kissingen betreibt keine eigenen kommunalen Kindertageseinrichtungen. Für die Benutzungsordnung der Kindertageseinrichtungen im Bereich der Stadt Bad Kissingen sind die jeweiligen kirchlichen oder privaten Träger zuständig.

Stand: 30.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales