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Jagdhandlung in befriedetem Bezirk; Beantragung einer Gestattung

In befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Die Kreisverwaltungsbehörde kann bestimmte Jagdhandlungen gestatten.

Für Sie zuständig

Landratsamt Fürstenfeldbruck - Referat 41 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Landratsamt Fürstenfeldbruck

Hausanschrift

Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck

Postanschrift

Postfach 1461

82244 Fürstenfeldbruck

Telefon

+49 8141 519-0

Webseite

www.lra-ffb.de/

Leistungsdetails

Es gibt befriedete Bezirke kraft Gesetzes, wie z.B. Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen. Zudem kann die Jagdbehörde in bestimmten Fällen Bezirke für befriedet erklären. Der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte darf sich aber verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen aneignen.

In befriedeten Bezirken kann die untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten, dem Revierinhaber oder deren Beauftragten bestimmte Jagdhandlungen unter Beschränkung auf bestimmte Wildarten und auf eine bestimmte Zeit gestatten.

Eine Erlaubnis gilt als erteilt, wenn der Revierinhaber mit Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten die Jagd auf Haarraubwild und Wildkaninchen mit Fanggeräten innerhalb der Jagdzeiten ausübt.

verwaltungsgerichtliche Klage

  • Jagdpachtvertrag; Anzeige

    Der Jagdpachtvertrag ist ein Pachtvertrag in Form der Rechtspacht, durch den das Jagdausübungsrecht in einem bestimmten Jagdbezirk einem anderen (Jagdpächter) eingeräumt wird. Er ist der zuständigen Stelle anzuzeigen.

  • Jagdrecht; Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
    Jägerinnen und Jäger müssen eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen beachten. Das Jagdrecht enthält sowohl Straftatbestände wie zahlreiche Ordnungswidrigkeiten.
Stand: 24.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie