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Für Planung, Bau, Unterhaltung und Verwaltung von Bundes- und Staatsstraßen sind das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, die Regierungen und die Staatlichen Bauämter zuständig; für Autobahnen ist die die Autobahn GmbH des Bundes zuständig.