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Der Freistaat Bayern fördert die Generalinstandsetzung sowie die Beschilderung von Wanderwegen bzw. die Informationsgewinnung und -verarbeitung über diese Wanderwege. Gefördert werden auch Maßnahmen für eine umweltgerechtere Ver- und Entsorgung von Unterkunftshäusern.
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Maximilianstraße 39
80538 München
Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen
80534 München
Luitpoldplatz 7 - 9
95444 Bayreuth
Briefanschrift: Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Zweck der Zuwendungen ist die Förderung von Investitionen für Erholung, Naturerlebnis und Freizeitgestaltung in der freien Natur.
Wanderwege: Gefördert werden Generalinstandsetzung und Beschilderung von bestehenden, öffentlich zugänglichen, umweltverträglichen und dauerhaften Wanderwegen in Bayern für Wanderer und Bergsteiger in der freien Natur bzw. die Informationsgewinnung und -verarbeitung über diese Wanderwege.
Unterkunftshäuser: Gefördert werden Maßnahmen für eine umweltgerechte Ver- und Entsorgung (Trinkwasser, Abwasser, regenerative Energie) von Unterkunftshäusern in Bayern.
Wanderwege: Zuwendungsempfänger sind der Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e. V. und seine Mitglieder sowie die Hauptgeschäftsstelle und die Sektionen des Deutschen Alpenvereins e. V..
Unterkunftshäuser: Zuwendungsempfänger sind die Hauptgeschäftsstelle und die Sektionen des Deutschen Alpenvereins e. V., der Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e. V. und seine Mitglieder sowie der Landesverband Bayern der NaturFreunde Deutschlands e. V. und seine Mitglieder.
Zuwendungsfähig sind ausschließlich investive Ausgaben, die zur Durchführung der zu fördernden Maßnahme erforderlich sind.
Wanderwege: Umfasst sind Bau- und Baunebenkosten einschließlich Wegebrücken und kleinräumige Umverlegungen von Wanderwegen (sofern aus baulichen oder technischen Gründen notwendig und Bauweise/-ausführung naturverträglich erfolgen), Ausgaben für die Beschilderung von Wanderwegen (sofern sie nach einheitlichen Vorgaben erfolgt), sowie für Vermessung und GPS-Dokumentation. Die Ermittlung und Abrechnung der zuwendungsfähigen Kosten an Hand von Kostenrichtwerten ist grundsätzlich zulässig.
Unterkunftshäuser: Umfasst sind Bau- und Baunebenkosten für Maßnahmen zur umweltgerechten Ver- und Entsorgung an bestehenden Unterkunftshäusern bzw. Ersatzbauten.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.
Der Fördersatz für Wanderwege beträgt maximal 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, die Zuwendungen für die Generalinstandsetzung und Beschilderung von Wanderwegen insgesamt höchstens je 200.000 Euro pro Jahr für den Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e. V. und für den Deutschen Alpenverein e. V.. Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 2.000 Euro je Einzelmaßnahme.
Der Fördersatz für Maßnahmen der umweltgerechten Ver- und Entsorgung von Unterkunftshäusern beträgt maximal 25 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, der Förderhöchstbetrag je Einzelmaßnahme eines Unterkunftshauses beträgt 25.000 Euro. In begründeten Einzelfällen kann der Förderhöchstbetrag überschritten werden. Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 10.000 Euro je Maßnahmenpaket für ein Unterkunftshaus.
Wanderwege:
Unterkunftshäuser:
Als Antrag auf Zuwendungsgewährung ist das Formblatt unter "Formulare" zu verwenden. Der Antrag ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Zuständige Regierungen:
Zuwendungsanträge der Mitglieder bzw. Sektionen sind über den jeweiligen Landesverband bzw. die Hauptgeschäftsstelle bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Die Landesverbände bzw. die Hauptgeschäftsstelle sollen die Anträge ihrer Mitglieder bzw. Sektionen für ein Jahr sammeln und gebündelt einreichen. Der Antragsteller und damit auch Zuwendungsempfänger ändert sich allein durch die Bündelung nicht.