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Landwirtschaft und Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung

Sie müssen die Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung für Berufe in der Landwirtschaft und Hauswirtschaft beantragen.

Formulare

Für Sie zuständig

Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 61 - Bildung in der Land- und Hauswirtschaft

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Luitpoldplatz 7 - 9
95444 Bayreuth

Briefanschrift: Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165

95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Leistungsdetails

Mit der Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung weisen Sie die berufs- und arbeitspädagogische Eignung als Teil der fachlichen Eignung zur Berufsausbildung nach.

Die Qualifizierung erstreckt sich auf die Handlungsfelder

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und praktischen Teil (Arbeitsunterweisung). Lehrgänge mit ca. 120 Lehrgangsstunden bereiten auf die Prüfung vor.

Sie sollten über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.

  • keine

Die Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung ist in schriftlicher oder elektronischer Form mit dem bereitgestellten Formblatt bei der zuständigen Regierung zu beantragen.

Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt in der Regel im Rahmen des Besuches einer agrarwirtschaftlichen oder hauswirtschaftlichen Fachschule. Die Prüfung erfolgt nach dem Zeitplan der zuständigen Stelle.

Die Prüfungsgebühr beträgt 150 EUR.

keine

keiner

Stand: 02.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus