Logo Bayernportal

Röntgeneinrichtungen und Störstrahler; Übermittlung von Prüfberichten durch Sachverständige

Röntgeneinrichtungen und Störstrahler unterliegen der Prüfpflicht durch Sachverständige nach Strahlenschutzrecht. Die dabei von den Sachverständigen erstellten Prüfberichte und Bescheinigungen müssen an die jeweils zuständige Behörde übermittelt werden.

Regierung von Unterfranken

Strahlenschutz, Medizinprodukte Betreiben, Kompetenzzentrum Röntgen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
9:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di
9:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
9:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do
9:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg

Postanschrift

Postfach 6349
97013 Würzburg