Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale können Sie Ihrer Lohnabrechnung entnehmen und auf verschiedenen Wegen einsehen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rot-Kreuz-Str. 2
86529 Schrobenhausen
Postfach 1269
86522 Schrobenhausen
Fünfzehnerstr. 7
86633 Neuburg a.d.Donau
Fünfzehnerstr. 7
86633 Neuburg a.d.Donau
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.
ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:
Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.
Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.
Sie können zudem beantragen, dass
Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen.
Wenn Sie Einsicht in Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen wollen, können Sie das auf elektronischem Wege wie folgt machen:
Alternativ können Sie die ELStAM-Einsicht schriftlich beantragen:
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert in der Regel wenige Tage.
Die für das Lohnsteuer-Abzugsverfahren maßgebenden Merkmale werden den Arbeitgebern zum elektronischen Abruf bereitgestellt. Sie können diese Merkmale für bestimmte Arbeitgeber freigeben oder sperren lassen.
Sie können bereits beim Lohnsteuerabzug Steuern sparen, wenn Sie Aufwendungen, die im Kalenderjahr voraussichtlich entstehen werden, vorab als Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) bilden lassen.