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Wenn Ihr Unternehmen einem Unfallversicherungsträger angehört und Sie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt haben, können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen.
Auftraggebende und Subunternehmen fordern möglicherweise von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung weisen Sie nach,
Bei Bedarf stellt die SVLFG für Sie eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung enthält zusätzlich
Stehen noch Forderungen der SVLFG gegenüber Ihrem Unternehmen aus, bekommen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst nach Geldeingang ausgestellt.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Sie können die einfache und qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung online, telefonisch, schriftlich oder persönlich bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anfordern.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung online beantragen wollen:
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung telefonisch beantragen wollen:
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post oder E-Mail beantragen wollen:
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich beantragen wollen:
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Entfällt.
Ihr Unternehmen gehört einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse an und hat die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt? Dann können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gegenüber Hauptunternehmen oder beauftragten Unternehmen nachweisen.
Wenn Sie nicht über eine Berufsgenossenschaft pflichtversichert sind, können Sie sich unter Umständen freiwillig gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten absichern. Auch für ehrenamtlich tätige Personen besteht diese Möglichkeit.