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Kraftfahrzeug; Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis

Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.

Landratsamt Regensburg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Besondere Öffnungszeiten der Straßenverkehrsbehörde
(Kfz-Zulasssung, Führerscheinstelle):
Montag, Dienstag, Mittwoch: 07:30 - 15:00 Uhr,
Donnerstag: 07:30 - 17:00 Uhr,
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr

Hausanschrift

Altmühlstr. 3
93059 Regensburg

Postanschrift

Postfach 120329
93025 Regensburg