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Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.
Die Kfz-Zulassungsstelle ist nur nach vorheriger Terminvergabe zugänglich. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular im Bürgerserviceportal.
Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach
Postfach 1660
95307 Kulmbach