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Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.
und
13:30 Uhr - 15:45 Uhrund
13:30 Uhr - 15:45 Uhr
Landgerichtstr. 13
93426 Roding
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