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Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Partenkirchner Straße 52
82490 Farchant
Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen