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Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 18:00 UhrTermine nur mit vorheriger Vereinbarung
Annahmeschluss KFZ-Zulassung: 1 Stunde vor Dienstende
Westring 36
91154 Roth
Westring 36
91154 Roth