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Wenn Sie Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union einführen und/oder dort behandeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Gesamtsicherheit beantragen. Der Betrag kann gegebenenfalls verringert werden oder entfällt.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Sie müssen in bestimmten Fällen auf Verlangen der Zollbehörden eine Sicherheit leisten. Die Sicherheitsleistung wird zum Beispiel erforderlich, wenn Sie in das Zollgebiet eingeführte Waren
Die Sicherheitsleistung deckt in der Regel den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag und die anderen Abgaben im Zusammenhang mit der Einfuhr und Ausfuhr der Waren ab.
Sie müssen die Sicherheit leisten, wenn Sie Zollschuldner im Sinne des Gesetzes sind oder werden können.
Wenn Sie öfter Waren einführen und diese in oben genannter Form behandeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei den Zollbehörden beantragen, dass Sie, anstatt für jeden Vorgang einzeln, eine Gesamtsicherheit für mehrere Vorgänge leisten.
Wenn Sie die Gesamtsicherheit leisten oder beantragen, kann die Zollbehörde unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass der Betrag der Gesamtsicherheit reduziert wird oder ganz entfällt.
Wenn Sie für mehrere Vorgänge eine Zollabgabe leisten oder ein Zollverfahren absichern müssen, können Sie unter folgenden Voraussetzungen die Zahlung einer Gesamtsicherheit beantragen:
Außerdem muss 1 der 3 folgenden Voraussetzungen auf Sie zutreffen:
Wenn Sie eine Gesamtsicherheit leisten müssen, können Sie unter folgenden Voraussetzungen eine Verringerung des Sicherheitsbetrags beantragen oder ganz von der Sicherheitsleistung befreit werden.
Voraussetzung für eine Reduzierung auf 30 Prozent bei entstandenen Zollabgaben ist:
Voraussetzungen für eine Reduzierung auf 50 Prozent, 30 Prozent oder eine Befreiung bei möglicherweise entstehenden Zollabgaben sind:
Sie müssen immer den „Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen Teil I und II“ dem Hauptantrag (Formular 0597) beifügen.
Wenn Sie Ihre praktische und berufliche Befähigung nachweisen müssen:
Wenn Sie eine Verringerung oder eine Befreiung beantragen wollen:
Um eine Bewilligung zur Leistung einer Gesamtsicherheit zu beantragen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Für Sie entstehen keine Kosten.
Es gibt für Sie keine Fristen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 17 Wochen.