Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie Waren von Deutschland in ein Land außerhalb der Europäischen Union (Drittland) ausführen, können Sie die Zollanmeldung unter bestimmten Voraussetzungen über das Internet erledigen.
Wenn Sie grenzüberschreitend Waren handeln oder transportieren, müssen Sie besondere Regelungen beachten. Eine davon ist es, die Waren beim Zoll ordnungsgemäß anzumelden. Dazu ist eine elektronische Ausfuhranmeldung ab einem gewissen Warenwert oder einem bestimmten Handelsvolumen erforderlich. Die Zollanmeldung dient unter anderem der Überwachung der Ausfuhren (Exportkontrolle).
Ausfuhranmeldungen werden über ATLAS abgewickelt, das "Automatisierte Tarif- und Lokale Zoll-Abwicklungs-System". Dazu können Sie neben spezieller Software für das IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr auch die Webanwendung „Internetausfuhranmeldung Plus“ (IAA-Plus) nutzen. Mit IAA-Plus übermitteln Sie Ihre Anmeldung elektronisch mit einer Signatur. Diese Anmeldung erinnert an eine E-Mail, die über eine Schnittstelle automatisch zu generieren ist.
Die IAA Plus richtet sich an Unternehmen, die
Sie können IAA Plus nutzen, wenn Sie Unionswaren in die Ausfuhr überführen und eine Ausfuhranmeldung abgeben müssen.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Um eine Ausfuhr beim Zoll über IAA Plus anzumelden:
Es gibt 2 Varianten beim Verfahrensablauf:
Für die Verwendung von IAA Plus fallen für Sie keine Kosten an.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
In der Regel in wenigen Minuten.