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Ortsdurchfahrten; Festsetzung der Grenzen

Die Regierungen setzen die Grenze zwischen Ortsdurchfahrten und freien Strecken bei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen fest.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 32 – Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht

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