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Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration treffen die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Odeonsplatz 3
80539 München
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: - U-Bahnlinien: U3, U4, U5, U6 (Haltestelle: Odeonsplatz) - Buslinie: 100 (Haltestelle: Odeonsplatz)
80524 München
Marktplatz 10
94104 Tittling
Postfach 1004
94100 Tittling
Marktplatz 10
94104 Tittling
Postfach 1004
94100 Tittling
Domplatz 11
94032 Passau
Postfach 1972
94009 Passau
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Postfach
84023 Landshut
Marktplatz 10
94104 Tittling
Postfach 1004
94100 Tittling
Das Allgemeine Sicherheitsrecht ist geregelt im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Zuständige Sicherheitsbehörden sind die Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, die die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung treffen.
Die Sicherheitsbehörden können zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Einzelfall Anordnungen insbesondere treffen, um