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Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration treffen die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Odeonsplatz 3
80539 München
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: - U-Bahnlinien: U3, U4, U5, U6 (Haltestelle: Odeonsplatz) - Buslinie: 100 (Haltestelle: Odeonsplatz)
80524 München
Marktstr. 19
89362 Offingen
Marktstr. 19
89362 Offingen
Fronhof 10
86152 Augsburg
86145 Augsburg
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Postfach 200157
89308 Günzburg
Das Allgemeine Sicherheitsrecht ist geregelt im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Zuständige Sicherheitsbehörden sind die Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, die die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung treffen.
Die Sicherheitsbehörden können zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Einzelfall Anordnungen insbesondere treffen, um