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Nähere Informationen darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Gefördert werden Gebäude, die vom Lärm kommunaler Straßen betroffen sind und an denen ein Lärmindex LNight > 55 dB(A) kartiert wurde oder sich das Anwesen in einem der 19 Lärmschwerpunkte des Lärmaktionsplans 2020 der Stadt Erlangen befindet.
Sofern die Voraussetzungen der Förderrichtlinie Lärmschutzfensterprogramm 2021 erfüllt werden, kann für den Einbau von schallgedämmten Fenstern und Fenstertüren ein Zuschuss beantragen werden. Der maximale Zuschuss kann bis zu 5.000 € je Wohneinheit betragen. Der Zuschusssatz beträgt 50 %.
Den Lärmindex Ihrer Adresse können Sie unter "Weiterführende Links" ermitteln.