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Ihr Unternehmen gehört einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse an und hat die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt? Dann können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gegenüber Hauptunternehmen oder beauftragten Unternehmen nachweisen.
Benötigen Sie als beauftragtes Unternehmen eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung , können Sie diese bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Ihrer Unfallkasse anfordern.
Sie wollen als Hauptunternehmen ein anderes Unternehmen mit einer Dienstleistung beauftragen? Dann empfiehlt es sich, dieses Unternehmen nach einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung zu fragen. So stellen Sie sicher, dass das potenziell beauftragte Unternehmen zuverlässig und vertrauenswürdig ist . Gleichzeitig vermeiden Sie es, für dessen Sozialversicherungsbeiträge zu haften, sollte es seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen.
Für diese Haftungsbefreiung (sogenannte Exkulpation) werden nur qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen akzeptiert. Diese enthalten zusätzliche Angaben über
Sofern das beauftragte Unternehmen für Sie eine Vollmacht einreicht, können Sie dessen Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse anfordern.
Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das eigene Unternehmen sind keine Unterlagen nötig.
Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines beauftragten Unternehmens benötigen Sie als Hauptunternehmen dessen Vollmacht.
Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung online per Post anfordern.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Es gibt folgende Hinweise:
Bei rückständigen Beitragszahlungen erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst, nachdem Sie Beitragsforderungen ausgeglichen haben.
Wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt, müssen Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse darüber informieren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, selbstständig oder freiberuflich tätig werden, müssen Sie das bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.
In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei Ihrer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit hat sich etwas geändert? Das müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
Wenn Ihr Unternehmen einem Unfallversicherungsträger angehört und die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt wurden, können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen.