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Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 UhrMontag bis Freitag: 12.00 - 12.30 Uhr mit Termin
Donnerstag: 16.00 - 18.00 Uhr mit Termin
Sozialamt u. Sozialversicherungsamt:
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr mit Termin
Würzburger Straße 33
91413 Neustadt a.d. Aisch
Marktplatz 5
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