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Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Stadt Neustadt a.d.Aisch

31 - Bürgerservice, Wahlen und Soziales

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Montag bis Freitag:  12.00 - 12.30 Uhr mit Termin 

Donnerstag:            16.00 - 18.00 Uhr mit Termin 

Sozialamt u. Sozialversicherungsamt:

Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr mit Termin 

Hausanschrift

Würzburger Straße 33
91413 Neustadt a.d. Aisch

Postanschrift

Marktplatz 5
91483 Neustadt a.d.Aisch