Abfallbeseitigungsanlagen; Beantragung der Durchführung eines Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens
Zur Zulassung der Errichtung und des Betriebes oder der wesentlichen Änderung von Deponien ist in der Regel ein abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren einschließlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.