Wenn Sie Auskunft zu der Ahndungshöhe nach Verstößen gegen Verkehrsvorschriften im Ordnungswidrigkeitenbereich haben möchten, können Sie unter der angegebenen Internetadresse (siehe unter "Weiterführende Links") eine Online-Suche beim Bayerischen Polizeiverwaltungsamt durchführen.
Die auf diesen Seiten abrufbaren Auszüge aus dem bayerischen Tatbestandskatalog geben nur die Regelsätze für bestimmte Grundtatbestände wieder. Im Einzelfall (bei Vorliegen außergewöhnlicher Tatumstände, z.B. vorsätzliche Tatbegehung oder Wiederholungstat) kann davon abgewichen werden.
Im Fahreignungsregister werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem punktebewährte Fahrerlaubnismaßnahmen erfasst. Bei Erreichen bestimmter Punktestände hat die Fahrerlaubnisbehörde Maßnahmen zu ergreifen.