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Wahlen; Unterstützung der Wahlorgane

Die Kreisverwaltungsbehörden sind je nach Wahl oder Abstimmung Sitz der Wahlorgane auf Kreisebene. Sie unterstützen die Wahlorgane in der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten.

Landratsamt Rottal-Inn

SG 21 - Kommunale Angelegenheiten, Wahlen, Schulrecht, staatl. Rechnungsprüfung

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