Logo Bayernportal

Zweckvereinbarung; Anzeige und Beantragung einer Genehmigung

Die Anzeige- und Genehmigungspflicht einer Zweckvereinbarung richten sich nach deren Inhalt. 

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 6 - Sg. 60 - Rechts-/Fach- und Finanzaufsicht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr





Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Hausanschrift

Krankenhausstraße 73
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Postanschrift

Postfach 1451
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm