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Sie können sich als "geeignete Stelle" im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO) anerkennen lassen. Als anerkannte Stelle beraten bzw. vertreten Sie gfs. den Schuldner bei der Beantragung und Durchführung des Insolvenzverfahrens.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Emmeramsplatz 8
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93039 Regensburg