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Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
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und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Bürgerbüro Pielenhofen: Di 14:00 - 18:00

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Judenberger Str. 4
93195 Wolfsegg

Bürgerbüro Pielenhofen: Rogeriusstr. 10, 93188 Pielenhofen

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Judenberger Str. 4
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