Logo Bayernportal

Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.

Ordnungswesen (mit Standesamt u. Einwohnermeldeamt)

Anzahl: 1