Logo Bayernportal

Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit

Wenn Sie ein Kennzeichenschild Ihres Fahrzeuges verloren haben, es Ihnen gestohlen wurde oder es unleserlich ist, müssen Sie die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen.

Für Sie zuständig

Stadt Erlangen - Kfz-Zulassung

Leistungsdetails

Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.

Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Sollten Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (Fahrzeugschein oder -brief) oder Kennzeichen verloren haben, dann können Sie sich im Bürgeramt Ersatz ausstellen lassen. Voraussetzung ist eine eidesstattliche Erklärung, die sie vor Ort im Bürgeramt abgeben.

Bei Verlust von Kennzeichen ist eine Umkennzeichnung erforderlich.

Bei Diebstahl von Kennzeichen oder Fahrzeugpapieren sollte zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Prüfbericht im Original über die letzte Hauptuntersuchung
  • auf Verlangen der Zulassungsbehörde; Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters
  • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
  • ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild

Ergänzung: Stadt Erlangen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
    Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) oder des Kennzeichens
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
    Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) oder des Kennzeichens
  • Hauptuntersuchungs-Bescheinigung
    Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • eidesstattliche Versicherung des Verfügungsberechtigten (persönliches Erscheinen!)
  • Kennzeichen
    falls nur ein Kennzeichen abhanden gekommen ist, bitte das andere Nummernschild mitbringen

  • Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
  • Kosten für neue Kennzeichenschilder

Ergänzung: Stadt Erlangen

  • Ersatz für eine Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief): 59,30 Euro
  • Ersatz für eine Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein): 42,60 Euro
  • (soweit in diesem Zusammenhang auf neue Fahrzeugpapiere umgestellt werden muss: 57,20 Euro)
  • Umkennzeichnung: 62,30 Euro

Ergänzung: Stadt Erlangen

Der neue Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) kann erst nach der Veröffentlichung der Seriennummer des verlorenen Briefes im Verkehrsblatt ausgestellt werden. Dieser Vorgang nimmt 2 bis 3 Wochen in Anspruch.

  • Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung

    Kraftfahrzeuge mit einer durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.

  • Kraftfahrzeugkennzeichen; Informationen
    Das Kraftfahrzeugkennzeichen (Kfz-Kennzeichen), umgangssprachlich auch Nummernschild genannt, teilt die Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle) dem Fahrzeug zu.
  • Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung bei Diebstahl, Verlust oder Fund

    Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.

Stand: 09.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr