Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.
Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.
Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.
Sollten Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (Fahrzeugschein oder -brief) oder Kennzeichen verloren haben, dann können Sie sich im Bürgeramt Ersatz ausstellen lassen. Voraussetzung ist eine eidesstattliche Erklärung, die sie vor Ort im Bürgeramt abgeben.
Bei Verlust von Kennzeichen ist eine Umkennzeichnung erforderlich.
Bei Diebstahl von Kennzeichen oder Fahrzeugpapieren sollte zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Der neue Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) kann erst nach der Veröffentlichung der Seriennummer des verlorenen Briefes im Verkehrsblatt ausgestellt werden. Dieser Vorgang nimmt 2 bis 3 Wochen in Anspruch.
Kraftfahrzeuge mit einer durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.