Geschwindigkeitsbegrenzer; Beantragung der Anerkennung von Betrieben für den Einbau und die Prüfung
Geschwindigkeitsbegrenzer dürfen in Kraftfahrzeuge nur von hierfür amtlich anerkannten Fahrzeugherstellern, Herstellern von Geschwindigkeitsbegrenzern oder Beauftragten der Hersteller sowie durch von diesen ermächtigten Werkstätten eingebaut und geprüft werden.