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Fischereiabgabe; Zahlung

Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet.

Für Sie zuständig

Markt Neunkirchen a.Brand - Ordnungsamt

Leistungsdetails

Wer in Bayern den Fischfang ausüben will und dafür einen bayerischen Fischereischein benötigt, muss die Fischereiabgabe bezahlen; sie kann wahlweise entweder für einen Zeitraum von fünf Jahren oder einmal für die gesamte Gültigkeitsdauer gezahlt werden.

Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet. Die Mittel werden im Rahmen gesetzlicher Vorschriften überwiegend durch den Landesfischereiverband Bayern e.V. vergeben.

Bei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.

Bei einmaliger Zahlung haben Sie höchstens 300,00 € zu entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter sie bei Antragsstellung sind. Wenn Sie bei Antragstellung z.B. 45 Jahre alt sind, beträgt die Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit bei Einmalzahlung noch 160,00 €.

Für den Jahresfischereischein für Touristen beträgt die Fischereiabgabe 15,00 €.

Unter bestimmten Voraussetzungen, die Sie bei der Gemeinde erfahren, ermäßigt sich die Fischereiabgabe auf 50% des regulären Betrags.

Haben Sie einen Fischereischein auf Lebenszeit und die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre bezahlt, ist nach Ablauf dieser fünf Jahre die Fischereiabgabe erneut fällig, wenn Sie weiter fischen wollen.

  • Elektrofischerei; Beantragung einer Erlaubnis
    Unter Anwendung von elektrischem Strom (Elektrofischerei) darf nur mit Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde gefischt werden.
  • Fischereiaufseher; Beantragung der Bestellung
    Fischereiberechtigte, Fischereipächter und Fischereigenossenschaften können die Bestellung einer Person als Fischereiaufseher beantragen.
  • Fischereischein; Beantragung

    Der Fischereischein ist ein lebenslang gültiger Befähigungsnachweis, der die Voraussetzung dafür ist, dass der Inhaber angeln oder fischen darf.

  • Fischerprüfung; Anmeldung und Teilnahme
    Die Staatliche Fischerprüfung wird vom Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft online angeboten. Die Teilnehmer können diese landesweit zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten ablegen.
Stand: 04.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus