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Fischereiabgabe; Zahlung

Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber

Sachgebiet II/1 Ordnungs- und Sozialverwaltung

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