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Die Regierungen, Staatlichen Bauämter und die Autobahn GmbH des Bundes klären Rechtsfragen im Bereich Straßenbau und Straßenunterhaltung.
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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