Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenpraxis Daten übermitteln.
Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.
Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.
Das betrifft im Rahmen des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik:
Zu diesen Daten können unter anderem gehören:
Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Inhaberinnen und Inhaber von:
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:
Es fallen keine Kosten an.
Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.