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Wenn Sie als Maßnahmeträger Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen durchführen, müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erstattet Ihnen auf Antrag die Sozialversicherungsbeiträge.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Postfach 200157
89308 Günzburg