Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie sind mit den Ergebnissen einer Betriebsprüfung nicht einverstanden? Dann können Sie die Richtigkeit des Bescheides durch einen Widerspruch überprüfen lassen.
Nach einer Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse (KSK) erhalten Sie einen Bescheid. Darin hält die KSK die Ergebnisse der Prüfung fest. Gegebenenfalls kann die KSK Nachforderungen von Ihrem Betrieb verlangen oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch einlegen. Die KSK prüft dann, ob der Bescheid aufgrund Ihrer Widerspruchsbegründung geändert werden kann oder muss.
Wenn die KSK den Bescheid ändert, erhalten sie einen Widerspruchsbescheid.
Wenn die KSK Ihrem Widerspruch nicht folgt, weist sie ihn zurück. Auch in diesem Fall erhalten Sie einen neuen Bescheid. Gegen diesen Bescheid können Sie beim Sozialgericht klagen.
Sie können Widerspruch einlegen, wenn
Einen Widerspruch gegen einen Bescheid der KSK können Sie schriftlich einlegen:
Für Sie fallen keine Kosten an.
1 Monat nach Erhalt des Bescheides
Die Bearbeitung eines Widerspruchs dauert längstens 6 Monate.