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Grund- und Mittelschulen; Förderung von Praxis an Mittelschulen

In Kooperation mit außerschulischen Fachkräften erstellen Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines berufsrelevanten handwerklichen, künstlerischen, musischen, sozialen oder hauswirtschaftlichen Projektes ein vorzeigbares Produkt oder eine Dienstleistung.

Formulare

Für Sie zuständig

Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen – Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung

Regierung von Oberbayern

Hausanschrift

Maximilianstraße 39
80538 München

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

Postanschrift

80534 München

Telefon

+49 89 2176-0

Leistungsdetails

Als Projektkosten können die Personalkosten für außerschulisches Fachpersonal - z. B. Handwerksmeister, Dienstleister, Künstler, betriebliche Ausbilder oder gewerbliche Fachlehrer – und die damit in Zusammenhang entstehenden Vergütungen und Löhne, Reisekosten, Erstattungen von Personalkosten an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Erstattungen von Personalkosten an Sonstige beantragt werden.

Die beantragten Mittel können nicht verwendet werden, um den Sachaufwand der Schulen zu bestreiten. Nicht erstattungsfähig sind Projekte, die sozialpädagogisch und/oder pädagogisch-psychologisch arbeiten, um die Stabilisierung der Schülerpersönlichkeit zu bewirken. Darunter fallen Projekte im Rahmen von Sucht- und Gewaltprävention, erlebnispädagogische Projekte, Einsatz von Sozial- und Diplompädagogen, Mediatorenausbildung bzw. Streitschlichterprojekte.

Der Antrag auf Kostenerstattung ist von der Schule über das Staatliche Schulamt bei der Regierung einzureichen.

Ergänzung: Regierung von Oberbayern

Der Projektantrag zur Genehmigung ist von der Schule bei der Regierung und in Kopie am Staatlichen Schulamt einzureichen.

Bezeichnung (wird als Linktext veröffentlicht) Veranschlagung im Haushalt
Stand: 24.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus