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In Kooperation mit außerschulischen Fachkräften erstellen Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines berufsrelevanten handwerklichen, künstlerischen, musischen, sozialen oder hauswirtschaftlichen Projektes ein vorzeigbares Produkt oder eine Dienstleistung.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Als Projektkosten können die Personalkosten für außerschulisches Fachpersonal - z. B. Handwerksmeister, Dienstleister, Künstler, betriebliche Ausbilder oder gewerbliche Fachlehrer – und die damit in Zusammenhang entstehenden Vergütungen und Löhne, Reisekosten, Erstattungen von Personalkosten an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Erstattungen von Personalkosten an Sonstige beantragt werden.
Die beantragten Mittel können nicht verwendet werden, um den Sachaufwand der Schulen zu bestreiten. Nicht erstattungsfähig sind Projekte, die sozialpädagogisch und/oder pädagogisch-psychologisch arbeiten, um die Stabilisierung der Schülerpersönlichkeit zu bewirken. Darunter fallen Projekte im Rahmen von Sucht- und Gewaltprävention, erlebnispädagogische Projekte, Einsatz von Sozial- und Diplompädagogen, Mediatorenausbildung bzw. Streitschlichterprojekte.
Der Antrag auf Kostenerstattung ist von der Schule über das Staatliche Schulamt bei der Regierung einzureichen.