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Die Finanz- und Personalstatistiken über Forschung und Entwicklung (FuE) liefern Informationen über die deutsche Forschungslandschaft. Als auskunftspflichtige FuE-Einrichtung müssen Sie bestimmte Daten bereitstellen.
Die Statistiken über Forschung und Entwicklung sollen die Finanzen und das Personal der Forschungseinrichtungen umfassend abbilden. Die Daten der Finanz- und Personalstatistiken bilden die Grundlage
Das Statistische Bundesamt befragt dafür öffentliche und öffentlich geförderte Einrichtungen für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung.
Hierzu gehören
Die Erhebung liefert Informationen über Umfang, Struktur und Entwicklung der finanziellen und personellen Ressourcen, die zur Durchführung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung eingesetzt werden.
Jährlich erfragt das Statistische Bundesamt bei FuE-Einrichtungen Daten zu
Zudem beinhaltet die Erhebung Daten zu den Beschäftigten nach
Alle 4 Jahre erhebt das Statistische Bundesamt darüber hinaus Daten
Die Datenbank GENESIS-Online bietet alle Ergebnisse der FuE-Statistiken in unterschiedlichen Datenformaten (xls, xlsx, html und csv) an.
Das Statistische Bundesamt erhebt die Statistik, wenn und soweit dafür ein gesetzlicher Auftrag durch die oben genannte Rechtsgrundlage besteht.
Neben den abgefragten Daten sind keine zusätzlichen Unterlagen einzureichen.
Alternativ können Sie die Daten als Datenpaket (XML-Format) an den gemeinsamen Dateneingang der amtlichen Statistik ("CORE") übermitteln. Dafür müssen Sie sich einmalig registrieren. Das Statistische Bundesamt wertet die Daten aus, erstellt die Statistik und veröffentlicht sie.
Das Statistische Bundesamt erhebt und erstattet Ihnen keine Kosten für die Forschungsstatistik.
Die Erhebung der Einnahmen und Ausgaben wird jährlich im Sommer des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres durchgeführt. Die Erhebung des Personals wird jährlich vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern zum Stichtag 30.06. des Berichtsjahres durchgeführt. Wenn Sie zu einer Erhebung herangezogen werden, teilt Ihnen das Statistische Bundesamt mit, bis wann Sie die Daten übermitteln müssen – in der Regel binnen 2 Monaten.
- Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.
- Für die Bearbeitung des Fragebogens benötigen Sie je nach Größe und Themenspektrum der Einrichtung in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden. (0 bis 2 Stunden)