Logo Bayernportal

Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit

Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

Ansprechpartner - Stadt Fürth

Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

Anzahl: 1