Logo Bayernportal

Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit

Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.

Ordnungswesen (mit Standesamt u. Einwohnermeldeamt)

Anzahl: 3