Logo Bayernportal

Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit

Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.

Bürgerservice (mit Ordnungswesen, Standesamt und Einwohnermeldeamt)

Anzahl: 3