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Sie haben Honorare an Selbstständige für publizistische oder künstlerische Leistungen gezahlt? Dann überprüft die Künstlersozialkasse (KSK) in Ihrem Betrieb die korrekte Meldung dieser Honorare.
Die Künstlersozialkasse kann bei Ihnen eine Betriebsprüfung durchführen:
Im Regelfall prüft die KSK, ob Sie die Künstlersozialabgabe in der richtigen Höhe gezahlt haben. Es geht vor allem darum, Folgendes festzustellen:
Gegebenenfalls gibt es von Seiten der KSK Nachforderungen oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.
Die Betriebsprüfung ist davon unabhängig, ob Ihr Betrieb
Für die Betriebsprüfung müssen Sie der KSK die Unterlagen vorlegen, die mit den Meldungen zusammenhängen.
Darüber hinaus müssen Sie der KSK alle weiteren Informationen und Unterlagen vorlegen, die für die Betriebsprüfung wichtig sind.
Wenn die KSK bei Ihrer Prüfung etwas bemängelt, müssen Sie diese Mängel beheben. Das betrifft insbesondere Ihre Aufzeichnungen.
Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihren Betrieb überprüfen, wenn er der Abgabepflicht unterliegt oder unterliegen könnte.
Die Betriebsprüfung der Künstlersozialkasse beginnt mit einer schriftlichen Prüfankündigung. Diese Ankündigung erhalten Sie per Post oder per E-Mail.
Für Sie entstehen keine Kosten.
Sie müssen keine Fristen beachten.
Eine Vor-Ort-Prüfung dauert im Regelfall 1 bis 2 Arbeitstage. Bis zum Abschluss des Verfahrens vergehen je nach Aufwand 1 bis 6 Monate.