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Künstlersozialversicherung; Erhalt oder Beantragung einer Erstattung der überzahlten Rentenversicherungsbeiträge

Wenn Sie zu viel in die Rentenversicherung einzahlen, erhalten Sie eine Erstattung.

Für Sie zuständig

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Künstlersozialkasse
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Leistungsdetails

Ihr gesamter Rentenversicherungsbeitrag wird an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt, wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenversicherungspflichtig sind.

Die Grundlage für die Berechnung Ihres Rentenbeitrags ist das voraussichtliche Arbeitseinkommen aus Ihrer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit. Dieses voraussichtliche Arbeitseinkommen melden Sie der KSK. Ihr Einkommen geht bei der Berechnung Ihrer Beiträge nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze ein.   
Über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus dürfen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.

Sollten Sie aus verschiedenen Versicherungsverhältnissen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kann es zu einer Überzahlung kommen. Das heißt, sie zahlen mehr, als es die Beitragsbemessungsgrenze eigentlich zulässt. In diesem Fall wird die Überzahlung nachträglich ausgeglichen:

  • Ihre erzielten Entgelte werden anteilig gekürzt und
  • Sie erhalten eine Erstattung Ihrer überzahlten Beiträge.

Sie erhalten eine Erstattung Ihrer überzahlten Beiträge zur Rentenversicherung, wenn

  • Sie für das entsprechende Jahr Rentenversicherungsbeiträge über die KSK gezahlt haben und
  • Sie durch die Zahlung weiterer Rentenversicherungsbeiträge insgesamt mehr als den Höchstbeitrag gezahlt haben.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung. Diesen erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn Sie höhere Beiträge gezahlt haben, als die  Beitragsbemessungsgrenze eigentlich zulässt, werden Ihre Entgelte  in der Regel automatisch gekürzt und die überzahlten Beiträge erstattet.

  • In der Regel tauschen die Deutsche Rentenversicherung und die KSK die erforderlichen Angaben und Werte untereinander aus.
    • Weitere Möglichkeit: Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Erstattung überzahlter Rentenversicherungsbeiträge bei der KSK.
  • Beantworten Sie Rückfragen der KSK oder der Deutschen Rentenversicherung umgehend.
  • Wenn es zu einer Kürzung kommt, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 4 Monate.

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie Ihrem Bescheid.
Stand: 29.08.2022
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales