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Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Kreuzstraße 59
97493 Bergrheinfeld
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Tannigweg 2
97456 Dittelbrunn
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Rudolf-Werner Straße 1
97490 Poppenhausen
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Gartenstraße 2
97526 Sennfeld
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Schulstr. 26
97525 Schwebheim
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Pestalozzistraße 11
97464 Niederwerrn
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Lülsfelder Weg 6
97447 Gerolzhofen
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Adam-Riese-Straße 12
97469 Gochsheim
Adam-Riese-Straße 12
97469 Gochsheim
Geschwister-Scholl-Str. 28-32
97424 Schweinfurt
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97424 Schweinfurt
Waldhäuser Str. 5
97453 Schonungen
Waldhäuser Str. 5
97453 Schonungen
Bei dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Jugendamt wird ein Sorgeregister geführt. In das Sorgeregister erfolgt jeweils eine Eintragung, wenn
Liegen keine Eintragungen im Sorgeregister vor, so erhält die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter auf Antrag hierüber eine schriftliche Auskunft. Durch die Vorlage der schriftlichen Auskunft bei Behörden, Banken etc. kann die Mutter ihre Alleinsorge dokumentieren.
Der Antrag auf Erteilung der schriftlichen Auskunft ist an das Jugendamt zu richten, in dessen Bereich die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dabei müssen das Geburtsdatum und der Geburtsort des Kindes sowie der Name angegeben werden, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat.
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